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LEBen ist NATürlich ENErgiereicher

  • Leben ist Natürlich Energiereicher
  • Fragen unter: bitte@LebNatEne.de/ +49-160-8093580
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Unsere Vereinssatzung

Satzung als pdf

  • 1 Vereinszweck

Der Verein LebNatEne (Leben ist Natürlich Energiereicher) mit Sitz in 01589 Riesa Pausitzer Str. 1 c/o Anger Geschäftsführung GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige –Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden.

Zweck der Körperschaft ist die Förderung von

  • Volks- und Berufsbildung,
  • der Pflanzenzucht und Kleingärtnerei und
  • des Sports
  • weiterhin die Beschaffung der Mittel zur Förderung der Pflanzenzucht und Kleingärtnerei

Der Satzungszweck wird in den genannten Förderbereichen verwirklicht insbesondere wie folgt:

  • Volks- und Berufsbildung,
    • Förderung und Durchführung von Forschungsvorhaben, Eigenversuchen und Selbsttests die der Verbreitung von Kenntnissen zur
      • Gesundung des Menschen,
      • der Gesundung der Umwelt und
      • Gesundung der Gesellschaft dienen.
    • Verbreiten von Kenntnissen über aktuelle und alte Fachliteratur zu Themen des natürlichen Lebens im Kreislauf mit der Natur und Durchführung von Buchlesungen
    • Führen eines onlineportals unter LebNatEne.de um diese Kenntnisse, Erfahrungen und Ergebnisse leicht zugreifbar zu gestalten.
  • der Pflanzenzucht und Kleingärtnerei
    • Unterstützung von Kleingärtnern bei der Umsetzung des naturnahen Gärtnern- Sollte es nach den Satzungen der Kleingärtenverbände möglich sein, dass der Verein selbst Flächen zur Nutzung pachten und bewirtschaften darf- wird der Verein diese auch selbst als Pächter übernehmen und mit und für seine Mitglieder betreiben.
    • Errichtung und Unterhaltung von Naturgartenprojekten
    • Begleitung und/oder Durchführung von Schulgartenprojekten und Unterstützung von Städten und Gemeinden bei der Wiedereinführung oder Begleitung des Schulgartenunterrichts,
    • Führen eines Onlineportals als einfache Wissens- und Erfahrungsdatenbank unter LebNatEne.de
  • Förderung sportlicher Übungen und Leistungen des Sports.
    • Entwicklung und Unterhaltung des sächsischen Weitwanderweges SuSaT ON- SuperSachsenTrail ON – inzwischen als STAHLTRAIL benannt.
    • Förderung des Breitensports durch Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten mit praktischen einfachen Übungen zur Erhaltung der allgemeinen körperlichen Fitness.
    • Förderung und Unterstützung von Selbsttests die praktische Erfahrungen forschend ermitteln und
    • Führen eines onlineportals zur einfachen Verbreitung von Übungen und Kenntnissen zur Trainingsunterstützung und zur Vermeidung von Verletzungen und zur naturgemäßen Energieversorgung durch naturgemäße Ernährung über umZEITZUerLEBEN.de

 

  • 2 Tätigkeit

Der Verein LebNatEne (Leben ist Natürlich Energiereicher) ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  • 3 Mittelverwendung

Mittel des Vereins LebNatEne (Leben ist Natürlich Energiereicher)  dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

  • 4 Ausgaben und Vergütungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins LebNatEne (Leben ist Natürlich Energiereicher) fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  • 5 Auflösung und Aufhebung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins LebNatEne (Leben ist Natürlich Energiereicher) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins LebNatEne (Leben ist Natürlich Energiereicher) an

  • an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Volks- und Berufsbildung.

 

  • 6 Mitgliedschaft
  1. Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die bereit und in der Lage sind, die Ziele des Vereins zu fördern. Über die schriftliche Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand.
  2. Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung der Aufnahmegebühr wirksam.
  3. Der Vorstand kann verdienstvolle Förderer des Vereins LebNatEne als Ehrenmitglieder auf Lebenszeit vorschlagen. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.
  4. Die Mitgliedschaft endet
    • durch Tod
    • durch Austritt, der durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erfolgt und jederzeit möglich ist.
    • durch förmlichen Ausschluss, der nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen kann.

     

    • 7 Mitgliedsbeiträge
    1. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Die Aufnahmegebühr ist gleichzeitig Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr.
    2. Über die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine Kassenordnung.
    3. Um die Offenheit des Vereins für die Allgemeinheit zu gewährleisten wird der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder grundlegend, unabänderlich auf 1 Euro pro Jahr festgeschrieben.
    4. Die notwendigen Mittel zur Verwirklichung seiner Aufgaben erhält der Verein vor allem durch
      • Spenden
      • Sachspenden und Zuwendungen Dritter
      • Vermögenserträge.

       

      • 8 Organe

    Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung und Vorstand.

       

      • 9 Mitgliederversammlung
      1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich mindestens einmal von einem/einer der Vorsitzenden mit einer Frist von drei Wochen unter gleichzeitiger Mitteilung des Entwurfes einer Tagesordnung schriftlich oder per Mail einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist außerdem dann einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beantragt.
      2. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, nimmt den Bericht des Vorstandes und des Kassenprüfers entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Tätigkeit des Vereins und über Satzungsänderungen. Sie kann Arbeitsgruppen einsetzen.
      3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen worden ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsändernde Beschlüsse erfordern eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder und eine schriftliche Ankündigung in der Einladung. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind von einem/r von der Mitgliederversammlung gewählten Protokollführer/in zu protokollieren und zu unterschreiben.
      • 10 Vorstand
      1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein nach § 26 BGB einzeln.
      2. Der Vorstand wird ab dem Jahr der Gründung für die Zeit des Gründungsjahres und weitere 5 Jahre gewählt.
      3. Danach wird der Vorstand von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
      4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse können auch schriftlich gefasst werden. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren.
      5. Der Vorstand kann Arbeitsgruppen einsetzen.
      • 11 Geschäftsjahr

      Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

      • 12 Festlegungen bei Auflösung des Vereins
      1. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
      2. Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen bestimmt.

       

       

      Die Gründungsmitglieder bestätigen mit ihrer Unterschrift wie folgt: Satzungsstand 23.04.2020

      • Uwe Anger

       

      • Wolfgang Finke

       

       

      • Marion Anger

       

       

      • Danny Anger

       

      Herr Uwe Anger als Vertreter für

       

      • Anger Geschäftsführung GmbH

       

      • Anger Invest GmbH & Co. KG

       

       

      • Anger Finanzservice GmbH und Co. KG

       

       

      Die aktuelle Satzung bestätigen die Vereinsmitglieder

       

       

      • Steffen Reiche

       

       

       

      • Clivia Katrin Finke

       

       

       

      • Maik Friedrich

       

       

       

      • Irene Lukatuka